BGH, Beschluss vom 22.10.2024 – II ZB 11/23 Eine sofortige Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 ZPO für eine GmbH ist nicht statthaft. (Amtlicher Leitsatz)
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BGH, Beschluss vom 22.10.2024 – II ZB 11/23 Eine sofortige Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 ZPO für eine GmbH ist nicht statthaft. (Amtlicher Leitsatz)
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