BFH, Urteil vom 14.12.2023 – VI R 1/21 1. Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer […]
Weiterlesen![](https://betriebs-berater.com/wp-content/uploads/2024/02/imago0395976507h-360x270.jpg)