Ein im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergegangener Kommanditanteil unterliegt auch dann der Dauertestamentsvollstreckung, wenn der Erbe bereits Gesellschafter ist. BGH, Beschluss vom 12.3.2024 – II ZB 4/23 (Amtlicher Leitsatz)
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Ein im Wege der Sonderrechtsnachfolge übergegangener Kommanditanteil unterliegt auch dann der Dauertestamentsvollstreckung, wenn der Erbe bereits Gesellschafter ist. BGH, Beschluss vom 12.3.2024 – II ZB 4/23 (Amtlicher Leitsatz)
WeiterlesenBFH, Urteil vom 27.7.2023 – IV R 10/20 NV: Leistet der Gesellschafter-Erbe eine Zahlung an den Nachlassinsolvenzverwalter zur Freigabe des von ihm geerbten Kommanditanteils, handelt es sich um eine nach […]
WeiterlesenDer BFH hat mit Urteil vom 17.6.2020 – II R 33/17 – entschieden: 1. Der Tatbestand des § 13a Abs. 4 Nr. 1ErbStG vor 2009 ist erfüllt, wenn ein Mitunternehmeranteil […]
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