Aufwendungen für die Überlassung von Kabelweitersenderechten können nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung unterliegen. (Amtlicher Leitsatz) Volltext BB-Online BBL2023-1685-3
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Aufwendungen für die Überlassung von Kabelweitersenderechten können nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung unterliegen. (Amtlicher Leitsatz) Volltext BB-Online BBL2023-1685-3
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