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BFH: Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von BFH, Urteil vom 23.2.2023 – IV R 37/18 Kabelweitersenderechten

Aufwendungen für die Überlassung von Kabelweitersenderechten können nach § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung unterliegen.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2023-1685-3