Das Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht ist am 20.3.2023 im BGBl. I 2023 Nr. 72 verkündet worden und tritt am 21.3.2023 in Kraft. § 32 Abs. 2 […]
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Das Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht ist am 20.3.2023 im BGBl. I 2023 Nr. 72 verkündet worden und tritt am 21.3.2023 in Kraft. § 32 Abs. 2 […]
WeiterlesenDer Bundesrat hat am 3.3.2023 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht gebilligt. Das Gesetz ergänzt das BGB um eine Regelung, die es erlaubt, […]
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