Eine in § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. des Gewerbesteuergesetzes nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit (im Streitfall: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung) kann auch dann zum Ausschluss der […]
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Eine in § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. des Gewerbesteuergesetzes nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit (im Streitfall: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung) kann auch dann zum Ausschluss der […]
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1. Dient der Betrieb und die Mitvermietung eines Lastenaufzugs der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes im engeren Sinne und ist damit als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten […]
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