BAG, Urteil vom 21.8.2024 – 5 AZR 266/23 1. Nach § 5 Nr. 5.5.7 GMTV wird Beschäftigten im Dreischichtbetrieb die regelmäßige Arbeitszeit, die durch die gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause entfällt, bezahlt. […]
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