LAG Nürnberg, Beschluss vom 11.4.2023 – 2 Ta 28/23 Der mit der Vollstreckungsabwehrklage verbundene Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung erhöht den Streitwert nicht. (Leitsatz) Volltext: BB-Online BBL2023-1332-4
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