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LAG Nürnberg: Streitwert – Vollstreckungsabwehr – einstweilige Einstellung

LAG Nürnberg, Beschluss vom 11.4.2023 – 2 Ta 28/23

Der mit der Vollstreckungsabwehrklage verbundene Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung erhöht den Streitwert nicht.

(Leitsatz)

Volltext: BB-Online BBL2023-1332-4