BGB § 736d Abs. 6; ZPO § 256 Abs. 1 Ein rechtliches Interesse an der Feststellung, dass eine Forderung gegen einen Gesellschafter nach Auflösung der Gesellschaft in die Auseinandersetzungsrechnung einzustellen […]
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BGB § 736d Abs. 6; ZPO § 256 Abs. 1 Ein rechtliches Interesse an der Feststellung, dass eine Forderung gegen einen Gesellschafter nach Auflösung der Gesellschaft in die Auseinandersetzungsrechnung einzustellen […]
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BGH, Beschluss vom 8.7.2025 – II ZB 1/25 Der Grundsatz der Gesamtabrechnung aufgelöster Gesellschaften (sog. Durchsetzungssperre) steht der selbständigen Geltendmachung von Auskunftsansprüchen im Rahmen einer Stufenklage nicht entgegen. (Amtlicher Leitsatz)
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