Ein Nutzer i. S. v. Art. 3 Buchstabe b) DSA ist für die Wahrung seiner Rechte nicht gezwungen, ein von der Online-Plattform nach Art. 16 Abs. 1 S. 1 der VO (EU) […]
Weiterlesen
Ein Nutzer i. S. v. Art. 3 Buchstabe b) DSA ist für die Wahrung seiner Rechte nicht gezwungen, ein von der Online-Plattform nach Art. 16 Abs. 1 S. 1 der VO (EU) […]
WeiterlesenDie Europäische Kommission ist vorläufig zur Auffassung gelangt, dass Tiktok der Verpflichtung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) nicht nachkommt, ein sogenanntes Repository für Werbung zu veröffentlichen … Zum Beitrag […]
WeiterlesenIm Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Transparenzdatenbank gestartet. Die EU-Kommission muss eine Datenbank einrichten und pflegen mit Meldungen von Online-Plattformen […]
WeiterlesenAm 16.11.2022 ist das Gesetz über die digitalen Dienste (Digital Services Act – DSA) EU-weit in Kraft getreten. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger und deren Grundrechte im Internet besser geschützt […]
Weiterlesen