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EU-Kommission: Gesetz über digitale Dienste (DSA) in Kraft getreten

Am 16.11.2022 ist das Gesetz über die digitalen Dienste (Digital Services Act – DSA) EU-weit in Kraft getreten. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger und deren Grundrechte im Internet besser geschützt und insbesondere Hass und politische Radikalisierung eingedämmt werden. Das Gesetz über digitale Dienste ist das erste Regulierungsinstrument seiner Art weltweit und setzt auch international Maßstäbe.

Der DSA gilt für alle digitalen Dienste, die den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln. Er verpflichtet Online-Plattformen, Gefahren besser zu begrenzen und die Rechte der Nutzer stärker zu schützen. Die Plattformen müssen transparenter werden und unterliegen neuen Rechenschaftspflichten. Die neuen Vorschriften gelten einheitlich in der ganzen EU.

(PM EU-Kommission – Vertretung in Deutschland vom 16.11.2022)