Die geltende Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung) enthält unter der Nr. 3101 die Bezeichnung „Infektionskrankheiten“; dies schließt auch eine Erkrankung durch Covid-19 ein. Die Berufskrankheit gilt allerdings nicht uneingeschränkt, sondern ist […]
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