Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 10.6.2025 (Az.: 3 K 3005/23) entschieden, dass jedenfalls dann keine Pflicht zur Übermittlung der Klageschrift als elektronisches Dokument nach § 52d Satz 1 […]
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Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 10.6.2025 (Az.: 3 K 3005/23) entschieden, dass jedenfalls dann keine Pflicht zur Übermittlung der Klageschrift als elektronisches Dokument nach § 52d Satz 1 […]
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