Der EuGH hat mit Urteil vom 12.5.2022 – C‑377/20 – entschieden: 1. Art. 102 AEUV ist dahin auszulegen, dass es für die Feststellung, ob eine Verhaltensweise die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung […]
WeiterlesenDer EuGH hat mit Urteil vom 12.5.2022 – C‑377/20 – entschieden: 1. Art. 102 AEUV ist dahin auszulegen, dass es für die Feststellung, ob eine Verhaltensweise die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung […]
Weiterlesen