1. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erfasst grundsätzlich auch einen Erbauseinandersetzungsvertrag mit dem der Kläger sämtliche Anteile an der OHG – teils unmittelbar und teils mittelbar über die […]
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1. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erfasst grundsätzlich auch einen Erbauseinandersetzungsvertrag mit dem der Kläger sämtliche Anteile an der OHG – teils unmittelbar und teils mittelbar über die […]
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