BGH, Versäumnisurteil vom 11.7.2023 – II ZR 98/21 a) Beschlüsse einer Aktiengesellschaft, die gegen körperschaftsrechtliche Satzungsbestimmungen verstoßen und bei denen die für eine Satzungsänderung geltenden Formvorschriften nicht eingehalten werden, sind […]
Weiterlesen