Der BFH hat mit Urteil vom 10.11.2021 – I R 27/19 – entschieden: NV: § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 2.6.2021 ist in allen offenen Fällen anzuwenden. […]
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Der BFH hat mit Urteil vom 10.11.2021 – I R 27/19 – entschieden: NV: § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 2.6.2021 ist in allen offenen Fällen anzuwenden. […]
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