Neue Aufgaben für das Bundeszentralamt für Steuern

Zum 1.1.2006 wurde das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als Nachfolgebehörde des Bundesamtes für Finanzen (BfF) als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) eingerichtet. Der Aufgabenbereich folgt aus § 5 Finanzverwaltungsgesetz und befasst sich mit zentralen steuerlichen Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug. Es ist in drei Abteilungen gegliedert. …

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BGH: Unanfechtbarkeit eines sittenwidrig erwirkten satzungsändernden Gesellschafterbeschlusses und darauf gestütztes Schadensersatzverlangen

BGH, Urteil vom 6.12.2022 – II ZR 187/21 Die Unanfechtbarkeit eines sittenwidrig erwirkten satzungsändernden Gesellschafterbeschlusses schließt ein darauf gestütztes, auf Wiederherstellung der ursprünglichen Satzung gerichtetes Schadensersatzverlangen des geschädigten Gesellschafters nicht […]

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