Auf seiner diesjährigen Pressekonferenz am 23.1.2008 hat der BFH neben der Entscheidung zur Pendlerpauschale auch im Bilanzsteuerrecht ein Urteil von zentraler Bedeutung vorgestellt (I R 58/06): Darin wurde entschieden, dass eine Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen immer dann zulässig ist, “wenn der Börsenkurs zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und keine konkreten Anhaltspunkte für eine alsbaldige Wertaufholung vorliegen”. …
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