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BaFin: Anwendung aktualisierter ESMA-Leitlinien bei der Bilanzkontrolle

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wendet zum 1.1.2022 die deutsche Fassung der aktualisierten Leitlinien zur Überwachung von Finanzinformationen (Enforcement) an, die die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) unter https://www.esma.europa.eu veröffentlicht hat. Die aktualisierte Version der Leitlinien soll im Wesentlichen bei den folgenden Punkten für eine weitere Harmonisierung im Europäischen Wirtschaftsraum sorgen:

  • Art und Weise, wie Emittenten für Prüfungen der Bilanzkontrolle ausgewählt werden,
  • Zeitraum, innerhalb dessen alle Emittenten im Zuständigkeitsbereich einer Aufsichtsbehörde geprüft werden sollten,
  • Art und Weise, in der die Prüfungen durchgeführt werden.

Die ESMA will mit der Anpassung ihrer Leitlinien die Durchsetzung korrekter und vollständiger Finanzinformationen in Europa vereinheitlichen und damit Aufsichtsarbitrage verhindern und zum Anlegerschutz beitragen. Die Änderungen sind zum 1.1.2022 in Kraft getreten.

(BaFin, Meldung vom 5.1.2021)