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BFH: Generationennachfolge – Verbund bei Nacherbschaft

Der BFH hat mit Urteil vom 16.6.2021 – X R 30/20 – entschieden:

Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zu Gunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und die aus dem übergegangenen Vermögen zu erbringen sind, können dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen zuzuordnen sein.

(Amtlicher Leitsatz)