Der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass bei der Bewerbung um eine Notarstelle die Tätigkeit einer Rechtsanwältin als Insolvenzverwalterin bei der sogenannten Wartezeit nicht berücksichtigt werden kann.
![](https://betriebs-berater.com/wp-content/uploads/2021/03/bankruptcy-2774830_1920-820x410.jpg)
Der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass bei der Bewerbung um eine Notarstelle die Tätigkeit einer Rechtsanwältin als Insolvenzverwalterin bei der sogenannten Wartezeit nicht berücksichtigt werden kann.