Der BFH hat mit Urteil vom 8.6.2021 – II R 23/19 – entschieden:
NV: Eine freigebige Zuwendung einer Gesamtgläubigerstellung an einem Nießbrauchsrecht liegt dann nicht vor, wenn der Berechtigte über die Erträge im Innenverhältnis rechtlich und tatsächlich nicht frei verfügen kann.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext BB-Online BBL2021-2709-6