Die BaFin hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) angepasst. Hintergrund sind die gesetzlichen Änderungen des GwG, die seit dem 1. August 2021 gelten und durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG GW) eingeführt worden sind. Ein weiterer Grund für die Anpassung ist der im Juni 2021 veröffentlichte Besondere Teil der Auslegungs- und Anwendungshinweise für Kreditinstitute.
Darüber hinaus hat die Aufsicht redaktionelle sowie singuläre inhaltliche Anpassungen vorgenommen. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise gelten für alle Verpflichteten nach dem GwG, die gemäß § 50 Nr. 1 GwG unter Aufsicht der BaFin stehen.
(Meldung BaFin vom 28.10.2021)