Der Vorschlag präzisiert den Tätigkeitsbereich der Agentur und nimmt die notwendigen Anpassungen vor, die sich aus dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ergeben. Dazu gehört insbesondere die Erweiterung des Tätigkeitsbereichs der Agentur auf den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.