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BGH: Versäumung der Berufungsfrist – Rechtsanwaltsverschulden bei vorschnellem Aufgeben der Telefaxübermittlung

Mit Beschluss vom 26.8.2021 – III ZB 9/21 – hat der BGH entschieden: Einem Rechtsanwalt gereicht es zum Verschulden, wenn er den Versuch, einen fristgebundenen Schriftsatz (hier: Berufungsschrift) per Telefax an das Gericht zu übermitteln, vorschnell aufgibt und die für ihn nicht aufklärbare Ursache der aufgetretenen Übermittlungsschwierigkeiten der Risikosphäre des Empfangsgerichts zuschreibt (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 4. November 2014 – II ZB 25/13, NJW 2015, 1027 Rn. 20 ff und vom 20. August 2019 – VIII ZB 19/18 [BB 2019, 2242 Ls], NJW 2019, 3310 Rn. 16 ff).