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Reisekosten eines Anwalts auch bei überörtlicher Sozietät erstattungsfähig

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BB-Fachkonferenzen

Wir werden am 17. Juni 2020 im Sofitel Frankfurt Opera die **BB-Fachkonferenz zu den „insolvenzrechtlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und die Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie“ **durchführen, zu der ich Sie herzlich einladen möchte. In der Fachkonferenz stellen wir den Stand des Gesetzgebungsverfahren und die insolvenz-, arbeits-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Konsequenzen konkret dar und verbinden die insolvenzrechtlichen Folgen der COVID-19-Pandemie mit der Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie. https://veranstaltungen.ruw.de/eu

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Reisekosten eines Anwalts auch bei überörtlicher Sozietät erstattungsfähig

Der Anwalt in Hamburg. Die Mandanten in Berlin. Und das Prozess­gericht in Frankfurt. Auch wenn der Anwalt Mitglied einer überört­lichen Sozietät ist, die auch über einen Standort am Prozess­gericht verfügt, sind seine Reisekosten erstat­tungsfähig.

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