Der für energiewirtschaftsrechtliche Verfahren zuständige 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Beschwerde der Nord Stream 2 AG zurückgewiesen. Die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf Anne-Christin Frister verkündete den Beschluss ihres Senats am 25. August 2021, Aktenzeichen: VI-3 Kart 211/20 [V].
Damit unterfällt die Gasverbindungsleitung Nord Stream 2 der deutschen Regulierung durch die Bundesnetzagentur. Ob, wann und unter welchen Voraussetzungen die Pipeline in Betrieb genommen wird, ist nicht Gegenstand der Entscheidung des Gerichts.
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