„EY hat nach unserer Überzeugung trotz erkannter und erkennbarer fehlender Plausibilität keine pflichtgemäße weitere Prüfung vorgenommen. Vielmehr wurden potenzielle Warnsignale verschleiert“, sagt Martin Kühler von der Kanzlei Tilp. Statt auf risikoreiche Einzelklagen setzt er auf ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, an dem sich andere Anleger kostengünstig beteiligen können. 75.000 Anleger haben sich laut Kühler bislang gemeldet, durchschnittlicher Streitwert 35.000 Euro.
Wirecard-Affäre: So stehen die Chancen für geprellte Aktionäre – WELT
„EY hat nach unserer Überzeugung trotz erkannter und erkennbarer fehlender Plausibilität keine pflichtgemäße weitere Prüfung vorgenommen. Vielmehr wurden potenzielle Warnsignale verschleiert“, sagt Martin Kühler von der Kanzlei Tilp. Statt auf risikoreiche Einzelklagen setzt er auf ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, an dem sich andere Anleger kostengünstig beteiligen können. 75.000 Anleger haben sich laut Kühler bislang gemeldet, durchschnittlicher Streitwert 35.000 Euro.