Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 24.3.2021 zur Änderung des Abkommens vom 12.4.2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Gewinnverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen in der durch das Protokoll vom 11.1.2016 geänderten Fassung (19/29486) vorgelegt. Damit soll auf Veränderungen im Steuerrecht reagiert werden. Darüber hinaus wird das Abkommen dahingehend geändert, dass das Besteuerungsrecht an Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung künftig dem Quellenstaat zugewiesen wird. Auch für Elterngeld soll die Änderung gelten.
(Quelle: hib 631/2021 vom 11.5.2021)