Der BFH hat mit Urteil vom 17.12.2020 – IV R 40/19 – entschieden:
Der für eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 KraftStG erforderliche Zusammenhang zwischen der Beförderung eines Kranken und dessen medizinischer Behandlung liegt nicht vor, wenn Personen zu einer Tagespflegestätte befördert werden.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2021-1045-4