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BFH: KraftStG: Keine Steuerbefreiung für Beförderung zu Tagespflege

Der BFH hat mit Urteil vom 17.12.2020 – IV R 40/19 – entschieden:

Der für eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 KraftStG erforderliche Zusammenhang zwischen der Beförderung eines Kranken und dessen medizinischer Behandlung liegt nicht vor, wenn Personen zu einer Tagespflegestätte befördert werden.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2021-1045-4