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EuGH: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und Begriff „wirtschaftliche Tätigkeit“

EuGH, Urteil vom 10.9.2026 – C-11/25

Art. 102 AEUV ist dahin auszulegen, dass die Entscheidung einer Gemeinde, die kommunale Abfallbewirtschaftung an eine juristische Person zu vergeben, die ihr teilweise gehört, keine Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit darstellt.

(Tenor)