Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass die im Zusammenhang mit dem Dieselskandal erfolgte Kündigung des Leiters der Hauptabteilung „Entwicklung Aggregate Diesel“ (EAD) das Arbeitsverhältnis weder fristlos noch fristgemäß aufgelöst hat, weil ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung nicht vorliege und die fristgerechte Kündigung sozial ungerechtfertigt sei. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Kündigung einer Führungskraft wegen Dieselskandals unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass die im Zusammenhang mit dem Dieselskandal erfolgte Kündigung des Leiters der Hauptabteilung „Entwicklung Aggregate Diesel“ (EAD) das Arbeitsverhältnis weder fristlos noch fristgemäß aufgelöst hat, weil ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung nicht vorliege und die fristgerechte Kündigung sozial ungerechtfertigt sei. Die Revision wurde nicht zugelassen.