Aufgrund der hohen eingesetzten Transaktionsvolumina und der Wertstabilität von Immobilien ist der deutsche Immobiliensektor für Geldwäscheaktivitäten besonders anfällig. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/7728) auf eine Kleine Anfrage (21/7554) der AfD-Fraktion. Die Regierung verweist für weitergehende Informationen zu diesem Aspekt und anderen Aspekten der Organisierten Kriminalität auf die erste nationale Risikoanalyse, die auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums abrufbar ist.
Der Antwort ist weiter zu entnehmen, dass bargeldintensive Unternehmen – wie beispielsweise solche, die dem Gastronomie-, Friseur- und Kosmetikgewerbe zuzuordnen sind – nach Erkenntnissen der Bundesregierung grundsätzlich als besonders anfällig für Geldwäsche einzuordnen sind.
(Quelle: hib 674/2026 vom 31.8.2026)


