Der Finanzausschuss hat am 21.4.2021 Maßnahmen beschlossen, die Steuerbetrug insbesondere bei der Kapitalertragsteuer verhindern sollen. In der Sitzung unter der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer“, Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (19/27632) in veränderter Form. Die Fraktionen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zu dem Gesetz lagen 26 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen vor, die alle, größtenteils mit Zustimmung der Opposition, angenommen wurden. Anträge der Fraktionen von FDP (19/27632), Die Linke (19/16836) und Bündnis 90/Die Grünen (19/5762) wurden abgelehnt.
Ziel des Gesetzes ist es, Betrug insbesondere um die Kapitalertragsteuer wie bei den Cum/Ex- und Cum/Cum-Skandalen zu verhindern. Dazu fasst der Gesetzentwurf die Vorschriften zur Entlastung ausländischer Steuerpflichtiger von Abzugsteuern, also zur Rückerstattung zuvor abgezogener Steuern, neu. Der Prozess – Bescheinigung der abgeführten Steuer, Beantragung der Entlastung sowie Entscheidung der Behörde – soll digitalisiert werden. Faktoren, die zu einer unberechtigten Entlastung führen können, sollen ausgeschlossen werden. Verfahrensarten, mit denen eine Entlastung bewirkt werden kann, sollen reduziert werden. Zur Betrugsbekämpfung speziell bei der Erstattung von der Kapitalertragsteuer erhält das Bundeszentralamt für Steuern künftig zusätzliche Informationen von den Finanzinstituten. Die Regelung, die missbräuchliche Steuergestaltungen durch zwischengeschaltete ausländische Gesellschaften verhindern soll, wird an die Vorgaben der europäischen Rechtsprechung angepasst.
Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, das Gesetz sei ein Schritt zu Vereinfachung und Digitalisierung und schränke Missbrauch ein. Damit sei Cum/Ex- und Cum/Cum-Betrug künftig nicht mehr möglich. Die 26 Änderungsanträge zeigten, dass intensiv daran gearbeitet worden sei. Die SPD-Fraktion lobte das Gesetz als wichtigen Baustein gegen Steuerbetrug. Kreditinstitute würden dadurch zwar zusätzliche Aufgaben erhalten, doch diese trügen auch eine gewisse Verantwortung, Steuerbetrug zu verhindern. Die Änderungsanträge seien Verbesserungen, etwa die Verschiebung des Inkrafttretens besonderer Informationspflichten.
Die AfD-Fraktion bewertete die Absicht des Gesetzes positiv. Die Informationslage würde verbessert werden. Sie kritisierte jedoch, eine Reihe von Regelungen erhöhe die Bürokratie, etwa die Feststellung der Aktionäre bei jedem Dividendenbeschluss. Die FDP-Fraktion erklärte, durch das Gesetz müsse eine Flut von Daten gesammelt werden, die teilweise nicht erhebbar seien. Sie erkannte deutliche Mängel beim Datenschutz.
Die Fraktion Die Linke äußerte Zweifel, dass das Gesetz künftig missbräuchliche Steuergestaltungen ausschließe. Sie kritisierte die Auslösung zahlreicher Meldepflichten. Besser sei der datenbankgestützte Abgleich der Erstattung von Kapitalertragsteuer und der Antragstellung. Auch die Grünen-Fraktion äußerte die Kritik, das Gesetz verhindere Cum/Ex- und Cum/Cum-Betrug nicht, sondern erschwere ihn allenfalls. Es gebe weiter große Löcher für Steuergestaltungen.
Der FDP-Antrag mit dem Titel „Abgeltungssteuer bewahren – Vermögensaufbau und Altersvorsorge stärken“ (19/27820) wurde von CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke abgelehnt. Für den Antrag stimmte neben der FDP auch die AfD. Der Antrag der Linken mit dem Titel „Steuerskandale wie Cum/Ex zukünftig verhindern“ (19/16836) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP abgelehnt. Die Grünen enthielten sich. Der Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Cum/Ex unverzüglich beenden“ (19/5765) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD abgelehnt. Für den Antrag stimmte neben der Grünen-Fraktion die Linke.
(Quelle: hib 526/2021 vom 21.4.2021)