„Nach dem Deal ist im Steuerrecht häufig vor dem Streit – gerade dann, wenn Intellectual Property aus Deutschland heraus in eine internationale Struktur verlagert wird.
Der erste Schritt ist nicht die Bewertung, sondern die Frage: Was wird eigentlich verlagert – und was bleibt in Deutschland?
Wer vorsorglich irgendetwas dokumentiert, öffnet der Finanzverwaltung oft erst die Tür zum Streit.
Melde ich eine Funktionsverlagerung, gestehe ich sie möglicherweise ein, melde ich nicht, droht das Risiko einer Ordnungswidrigkeit – genau dieses Spannungsfeld macht die Praxis so schwierig.“
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt im Gespräch mit Dr. Lars Haverkamp, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Head of Tax Germany und Partner bei Eversheds Sutherland in Düsseldorf, sowie Dr. Jens Rubart, Director bei NERA Economic Consulting in Frankfurt am Main und Düsseldorf, über „Reorganisationen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, Funktionsverlagerungen und steuerliche Meldepflichten“.


