Finanzausschuss lehnt Einführung einer Digitalsteuer ab
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat auf seiner Sitzung vom 24.6.2026 die Einführung einer nationalen Digitalsteuer abgelehnt. Damit scheiterte vorerst ein Vorstoß, der von Bündnis 90/Die Grünen vorangetrieben wurde und auf eine stärkere Besteuerung großer internationaler Technologiekonzerne wie Google, Meta, Amazon, Apple und Microsoft abzielte. Nur Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten für den Antrag.
Die Diskussion über eine Digitalsteuer beschäftigt Politik und Wirtschaft seit vielen Jahren. Hintergrund ist die Tatsache, dass große Digitalkonzerne erhebliche Umsätze in Deutschland erzielen, ihre Gewinne jedoch aufgrund internationaler Steuerstrukturen häufig in Ländern mit niedrigeren Unternehmenssteuern versteuern. Kritiker sehen darin eine steuerliche Ungleichbehandlung gegenüber klassischen Unternehmen, die ihre Gewinne überwiegend dort versteuern müssen, wo sie erwirtschaftet werden.
Der Antrag sah vor, eine nationale Digitalsteuer als Übergangslösung einzuführen, bis eine europäische oder internationale Regelung geschaffen wird. Geplant war ein Steuersatz von zehn Prozent auf bestimmte digitale Umsätze großer Unternehmen. Betroffen wären ausschließlich Konzerne mit einem weltweiten Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro und digitalen Umsätzen in Deutschland von mindestens 50 Millionen Euro gewesen. Kleine und mittlere Unternehmen sollten ausdrücklich ausgenommen werden.
Die Befürworter einer Digitalsteuer argumentieren, dass die bisherige Besteuerung internationaler Digitalkonzerne nicht mehr den wirtschaftlichen Realitäten des digitalen Zeitalters entspricht. Unternehmen könnten heute erhebliche Gewinne in Deutschland erzielen, ohne hier in vergleichbarem Umfang Steuern zu zahlen wie traditionelle Unternehmen.
Nach Ansicht des Bündnis 90/Die Grünen würde eine Digitalsteuer zu mehr Steuergerechtigkeit beitragen und Wettbewerbsverzerrungen abbauen. Die Partei verwies darauf, dass die effektive Steuerbelastung vieler großer Plattformunternehmen deutlich niedriger sei als die vieler mittelständischer Betriebe. Zudem könnten die zusätzlichen Einnahmen wichtige Beiträge zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben leisten. Schätzungen aus dem politischen Raum gingen von jährlichen Mehreinnahmen in Milliardenhöhe aus. Zudem hätten Länder wie Frankreich und Italien bereits Formen einer Digitalsteuer eingeführt. Ein deutsches Modell könnte nach Auffassung der Unterstützer zusätzlichen Druck für eine europaweite Lösung erzeugen.
Darüber hinaus wird geltend gemacht, dass die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft neue steuerpolitische Antworten erfordert. Während klassische Unternehmen physische Betriebsstätten benötigen, können digitale Plattformen ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten und dadurch bestehende Steuersysteme leichter umgehen. Eine Digitalsteuer soll diese Lücke schließen und für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen.
Die Mehrheit im Finanzausschuss folgte diesen Argumenten jedoch nicht. Zwar wurden die Ziele einer gerechteren Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle grundsätzlich anerkannt, dennoch überwogen nach Einschätzung der Ausschussmehrheit die Risiken einer nationalen Alleinlösung. Ein zentraler Kritikpunkt war die Gefahr internationaler Handelskonflikte. Viele der betroffenen Unternehmen stammen aus den Vereinigten Staaten. Eine einseitige deutsche Digitalsteuer könnte daher diplomatische Spannungen hervorrufen oder sogar Gegenmaßnahmen auslösen. Bereits in früheren internationalen Debatten hatten die USA nationale Digitalsteuern anderer Staaten kritisch bewertet. Auch auf Wettbewerbsnachteile des Standortes Deutschland wurde hingewiesen. Kritiker befürchten, dass zusätzliche steuerliche Belastungen Investitionen in digitale Infrastruktur, Forschung und Entwicklung bremsen könnten. Zwar würden die Steuern formal die Konzerne treffen, tatsächlich könnten die Kosten jedoch teilweise an Werbekunden, Geschäftspartner oder Verbraucher weitergegeben werden. Zahlreiche Ausschussmitglieder vertraten die Auffassung, dass eine koordinierte internationale Lösung einer nationalen Sonderregelung vorzuziehen sei. Nur so ließen sich Wettbewerbsverzerrungen und Doppelbesteuerungen vermeiden. Auch verwaltungstechnische Fragen spielten eine Rolle. Die genaue Ermittlung digitaler Umsätze, die Abgrenzung steuerpflichtiger Leistungen und die internationale Abstimmung der Steuererhebung gelten als komplex. Einige Abgeordnete äußerten Zweifel daran, ob die erwarteten Steuereinnahmen den administrativen Aufwand rechtfertigen würden.
Mit der Ablehnung durch den Finanzausschuss ist die Einführung einer nationalen Digitalsteuer in Deutschland zunächst vom Tisch. Der Vorgang verdeutlicht zugleich die derzeitige Mehrheitslage im Bundestag, die nationale Sonderwege in der Besteuerung digitaler Unternehmen skeptisch beurteilt. Für die betroffenen Technologieunternehmen bedeutet die Entscheidung zunächst Planungssicherheit. Zusätzliche steuerliche Belastungen auf ihre in Deutschland erzielten digitalen Umsätze werden kurzfristig nicht eingeführt. Für Unternehmen der Digitalwirtschaft stellt dies ein positives Signal dar, da Unsicherheiten über zukünftige Kostenstrukturen vermieden werden.
Gleichzeitig dürfte die grundsätzliche Debatte keineswegs beendet sein. Die Frage, wie große Digitalkonzerne angemessen besteuert werden können, bleibt auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene aktuell. Die fortschreitende Digitalisierung der Wirtschaft wird den politischen Druck erhöhen, langfristige Lösungen für die Besteuerung grenzüberschreitender digitaler Geschäftsmodelle zu finden.
Prof. Dr. iur. Michael
Stahlschmidt
, M.R.F., LL.M., MBA, LL.M., RA/FAStR/FAInsSanR/FAMedR/StB, Dipl.-Betriebswirt/FH lehrt an der FHDW Paderborn Steuerrecht, Rechnungswesen und Controlling und ist Ressortleiter des Ressorts Steuerrecht des Betriebs-Berater und Chefredakteur Der SteuerBerater, Frankfurt am Main/Medebach.
Stahlschmidt, StB 2026, Heft 07-08, Umschlagteil, I

