Eine Zugewinnausgleichsforderung unterfällt nicht dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind.
BGH, Beschluss vom 11.6.2026 – IX ZB 1/25
(Amtlicher Leitsatz)

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Eine Zugewinnausgleichsforderung unterfällt nicht dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind.
BGH, Beschluss vom 11.6.2026 – IX ZB 1/25
(Amtlicher Leitsatz)