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BGH: Kein Pfändungsschutz für Zugewinnausgleichsforderung

Eine Zugewinnausgleichsforderung unterfällt nicht dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind.

BGH, Beschluss vom 11.6.2026 – IX ZB 1/25

(Amtlicher Leitsatz)