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BT: Gesetz zu Cyberresilienz-Verordnung: Bundesrat ohne Einwände

Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung „über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen“ (21/6134(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dies geht aus der als Unterrichtung vorliegenden Stellungnahme der Länderkammer (21/6512(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetzentwurf hervor.

Nach der „Cyberresilienz-Verordnung“ müssen Produkte mit digitalen Elementen festgelegten Mindestanforderungen an die Cybersicherheit genügen, wenn sie auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden. Der Gesetzentwurf enthält unter anderem Vorschriften für das Bußgeldverfahren.

hib 492/2026 v. 17.06.2026