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BAG: Anspruch auf Umwandlung einer tarifvertraglichen Jahresleistungsprämie in Gutschrift auf einem Jahresarbeitszeitkonto – Tarifauslegung

  1. Nach § 5 Ziff. 6 Abs. 1 Satz 1 TV JLP 2023 können Arbeitnehmer die Umwandlung
    der ihnen nach § 5 Ziff. 1 TV JLP 2023 zustehenden zusätzlichen Einmalzahlung in
    Freizeit beanspruchen, soweit dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen
    (Rn. 14 ff.).
  2. Der Arbeitnehmer darf entscheiden, ob er die Einmalzahlung insgesamt oder
    nur – von ihm festzulegende – Teile davon in eine betrieblich mögliche Freizeit umwandeln
    will. § 5 Ziff. 6 Abs. 1 Satz 1 TV JLP 2023 verlangt dabei nicht, dass die Umwandlung
    zu einer Arbeitsbefreiung ausschließlich an vollen Tagen führen muss (Rn. 19).
  3. Aus der Umwandlung resultierende Zeiteinheiten, die ganze Tage übersteigen, sind
    nach § 5 Ziff. 6 Abs. 1 und 4 TV JLP 2023 dem Arbeitszeitkonto des Arbeitnehmers
    gutzuschreiben. Eine Auszahlung dieses Zeitguthabens ist nicht gestattet. Wird für den
    Arbeitnehmer kein Arbeitszeitkonto geführt, stehen bereits der Umwandlung, soweit
    sie nicht volle Freizeittage zur Folge hat, betriebliche Gründe entgegen (Rn. 19 ff.).

(Orientierungssätze)

BAG, Urteil vom 25. Februar 2026 – 5 AZR 22/25