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IDW: Stellungnahme zur Konsultation der überarbeiteten ESRS

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich jeweils mit Stellungnahme vom 3.6.2026 an den öffentlichen Konsultationen der Europäischen Kommission zum überarbeiteten ersten Satz der ESRS und zum freiwilligen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung beteiligt. Im Hinblick auf den Entwurf einer Delegierten Verordnung zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 hinsichtlich der Vereinfachung des ersten Satzes der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) begrüßt das IDW in seinem unter www.idw.de abrufbaren Schreiben vom 3.6.2026 die Bemühungen zur Vereinfachung und weist u. a. auf Folgendes hin:

  • Für die Akzeptanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es von entscheidender Bedeutung, dass die durch das erste Omnibus-Paket angestoßene Überarbeitung der Regelungen nun zeitnah abgeschlossen wird, und
  • im Hinblick auf einzelne, teilweise neue Konzepte, wie das Fair-Presentation-Prinzip oder die Regelungen zur Berücksichtigung gewisser Maßnahmen in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sind weitere Klarstellungen erforderlich, um eine rechtssichere und damit möglichst bürokratiearme Anwendung der neuen Standards zu gewährleisten.

Hinsichtlich des Entwurfs einer Delegierten Verordnung zur Festlegung eines freiwilligen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung weist das IDW in seinem Schreiben vom 3.6.2026 ebenfalls auf die Notwendigkeit einer zeitnahen Finalisierung der Regelungen hin. Darüber hinaus reget das IDW hinsichtlich des Anwendungsbereichs des Standards und seiner Funktion als sog. „Value Chain Cap“ weitere Klarstellungen für eine rechtssichere Anwendung in der Praxis an.

(IDW Aktuell vom 3.6.2026)