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DRSC: Konstituierende Sitzung des Arbeitskreises „IFRS im Einzelabschluss“

Am 29.5.2026 hat die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises „IFRS im Einzelabschluss“ stattgefunden. Basierend auf dem im März 2026 veröffentlichten Aufruf des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zu einem regelmäßigen Fachaustausch wurde ein Arbeitskreis mit 30 Teilnehmenden, insbes. aus den Bereichen Anwenderpraxis, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Wissenschaft, gebildet. Inhalte der ersten Sitzung waren insbes. ein gegenseitiges Kennenlernen, die Vorstellung der Hintergründe des Arbeitskreises sowie eine erste Diskussion über dessen zukünftigen Arbeitsplan. Der feste Kreis der Teilnehmenden (s.u.) wird in regelmäßigen Sitzungen zusammenkommen, mit dem Ziel der Erstellung einer Machbarkeitsanalyse zur Nutzung der IFRS für bestimmte Rechnungslegungsfunktionen. Der Fokus wird zunächst auf der Ertragsteuerbemessung und der Ausschüttungsfunktion liegen. Dabei soll das Kosten-/Nutzen-Verhältnis als wesentlicher Maßstab dienen. Der Arbeitskreis schließt an die DRSC-Studie zur Evaluation der Anwendung der IFRS in Deutschland an, welche mit der dritten Phase im November 2025 vorläufig zum Abschluss gekommen ist. Die Ergebnisse zeigen, dass ein bedingtes Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Einzelabschluss einen Baustein zur Entlastung deutscher Unternehmen darstellen kann. Aus der Studie wurde ebenfalls deutlich, dass die optionale Nutzung der IFRS für die Bilanzierung eng mit den weiteren Funktionen der Rechnungslegung verknüpft ist. Die Projektarbeit des DRSC ist deshalb in einen regelmäßig stattfindenden Fachaustausch in Form eines Arbeitskreises überführt worden. Einzelne Referate des BMJV und des BMF werden nach Bedarf über die laufenden Arbeitsergebnisse informiert werden.

(www.drsc.de vom 2.6.2026)