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EU-Kommission: Verstoß gegen den DSA – Kommission verhängt Geldbuße i. H. v. 200 Mio. Euro gegen Temu

Die Europäische Kommission hat gegen den Online-Händler Temu eine Geldbuße in Höhe von 200 Mio. Euro gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) verhängt. Das Unternehmen hat es versäumt, die systemischen Risiken, die mit dem Angebot illegaler Produkte auf seiner Plattform verbunden sind, sowie den daraus resultierenden Schaden für Verbraucher in der EU sorgfältig zu ermitteln, zu analysieren und zu bewerten. Die Beweise, die der EU-Kommission vorliegen, deuten darauf hin, dass Verbraucher in der EU mit hoher Wahrscheinlichkeit auf illegale Artikel auf Temu treffen.

Die Risikobewertung von Temu für 2024 entspricht nicht den im Gesetz über digitale Dienste festgelegten Standards:

  • Sie basiert auf allgemeinen Informationen über Risiken, die den E-Commerce-Sektor als Ganzes betreffen, und nicht auf spezifischen Nachweisen über den eigenen Dienst von Temu, einschließlich öffentlicher Berichte und Tests.
  • Es wurde ernsthaft unterschätzt, wie oft Verbraucher in der EU mit illegalen Gegenständen konfrontiert werden. Nachweise aus einer in die Untersuchung der Kommission einbezogenen Mystery-Shopping-Übung zeigen, dass ein sehr hoher Prozentsatz der ausgewählten Ladegeräte grundlegende Sicherheitstests nicht bestanden hat. Zudem verzeichnete ein hoher Prozentsatz der getesteten Babyspielzeuge Sicherheitsrisiken mittlerer bis hoher Schwere mit Chemikalien, die die gesetzlichen Sicherheitsgrenzen überschreiten oder Erstickungsgefahren aufgrund abnehmbarer Teile.
  • Temu hat nicht richtig bewertet, wie die Gestaltung ihres Dienstes – einschließlich Empfehlungssysteme und Produktförderungsprogramme durch verbundene Influencer – die Verbreitungsrisiken illegaler Produkte verstärken könnte.

Gemäß dem DSA sind benannte sehr große Online-Plattformen verpflichtet, systemische Risiken im Zusammenhang mit ihren Diensten sorgfältig zu bewerten und entsprechende Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.

Die verhängte Geldbuße wurde unter Berücksichtigung der Art des Verstoßes, seiner Schwere im Hinblick auf die betroffenen EU-Nutzer und seiner Dauer berechnet. Das Versäumnis, ordnungsgemäße Risikobewertungen durchzuführen – einer der Eckpfeiler der DSA-Architektur – stellt einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen die DSA dar.

Temu hat gem. Art. 75 der DSA bis zum 28.8.2026 Zeit, der Kommission einen Aktionsplan vorzulegen. Der Plan muss Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes gegen die Verpflichtungen zur Risikobewertung enthalten. Der Europäische Ausschuss für digitale Dienste hat ab Erhalt des Plans einen Monat Zeit, um seine Stellungnahme abzugeben. Die Kommission hat dann einen weiteren Monat Zeit, um ihre endgültige Entscheidung zu erlassen und eine angemessene Frist für die Umsetzung festzulegen.

(PM EU-Kommission – Vertretung in Deutschland vom 28.5.2026)