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BGH: Nebenintervenient und Klageänderung oder -erweiterung

Ein Nebenintervenient kann die Klage weder ändern noch erweitern (Anschluss an BAG, BB 1974, 372).

Eine Erhebung einer Zwischenfeststellungsklage ist einem Nebenintervenienten nicht möglich, da es sich insoweit um eine Klageänderung handelt, die seine Stellung als Unterstützer der Hauptpartei überschreitet.

BGH, Beschluss vom 10.3.2026 – II ZB 15/25

(Amtliche Leitsätze)