Eine Gesellschaft kann die Eintragung ihres Firmennamens im Handelsregister in Versalien, also ausschließlich in Großbuchstaben, fordern.
OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 31.10.2025 – 20 W 194/25
(Amtlicher Leitsatz)

©IMAGO / Steinach
Eine Gesellschaft kann die Eintragung ihres Firmennamens im Handelsregister in Versalien, also ausschließlich in Großbuchstaben, fordern.
OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 31.10.2025 – 20 W 194/25
(Amtlicher Leitsatz)