Bayerisches Landesamt für Steuern: Einstellung des Versands von Zahlungshinweisen vor Fälligkeit

Der Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für die gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern wird ab sofort durch die Finanzverwaltung eingestellt.