2026 – ein steuerpolitisch verlorenes Jahr?

2026 – ein steuerpolitisch verlorenes Jahr?

Abbildung 1

In der Generaldebatte im Bundestag am 17.9.2025 erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz, dass der “Herbst der Reformen längst eingeleitet sei”. Rückblickend reichen die Kommentare der politischen Beobachter von wohlwollend “Herbst der Reförmchen” bis hin zu “Totalausfall der Reformen”. Dabei ist es kein Geheimnis, dass die Wirtschaft händeringend auf Impulse für strukturelle Verbesserung, auch steuerlicher Art, wartet.

Nun ist das Jahr 2026 noch jung und es droht eine weitere Enttäuschung. Sicherlich ist es zu früh, gleich den Stab über die Koalition zu brechen, aber das von der SPD präsentierte Erbschaftsteuerkonzept lässt nichts Gutes ahnen. Schlimmer noch als die Details der Reform, die zum Teil noch gar nicht bekannt sind – von durchdacht zu sprechen, ist freundlich formuliert schwierig – wiegt es viel schwerer, dass die unterschiedlichen Sichtweisen der Regierungsparteien auf die derzeitige wirtschaftliche Situation offen zu Tage treten. Dieser Richtungsstreit zeigt sich bei der derzeitigen Abfassung des Jahreswirtschaftsberichtes. Während Bundesfinanzminister Lars Klingbeil die wirtschaftliche Lage als “gar nicht so schlecht ansieht”, kommen aus dem von Katharina Reiche geführten Wirtschaftsministerium ganz andere Signale. Das Bundeswirtschaftsministerium setzt auf Entlastung von Unternehmen, während das Bundesfinanzministerium unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit eher auf Steuererhöhungen setzt.

Auch das Reformkonzept der Erbschaftsteuer wird seitens der SPD mit Gerechtigkeitserwägungen begründet. “Allerhöchste Vermögen bei Erbschaften und Schenkungen” sollen belastet werden, um “geringe und mittlere Einkommen” zu entlasten, so SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf. In typischer Politikmanier werden natürlich zunächst einmal die Steuererhöhungspläne vorgestellt, während die Entlastungspläne nur ein Versprechen bleiben. Wie schwer sich die Politik mit Entlastungsversprechen tut, zeigt ein Blick auf die CO2-Abgabe. Während die Abgabe kontinuierlich jedes Jahr steigt, lässt die Entlastung, die bei Einführung der Abgabe versprochen wurde, bis heute auf sich warten.

Dem aufmerksamen Betrachter stellt sich die Frage, warum sich zum jetzigen Zeitpunkt die SPD an der Erbschaftsteuer abkämpft und so die Unterschiede zur CDU/CSU quasi auf dem Silbertablett serviert. Sollte es am “Superwahljahr” liegen?

Gemessen am Gesamtsteueraufkommen ist die Erbschaftsteuer eine unbedeutende Steuer, dagegen aber hochemotional besetzt. Auch die seitens der SPD angeführten Argumente streiten weder für den Inhalt noch den Zeitpunkt des Konzeptes. Das Reüssieren auf die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist riskant, weil überhaupt nicht klar ist, dass es so entscheiden wird, wie es sich die SPD scheinbar erhofft.

Auch die viel bemühte Vermögensungleichheit stellt sich anders dar, als es suggeriert wird. Zwar lässt sich die Verteilung des Vermögens kritisieren, aber die Veränderung der Verteilung des Vermögens lässt sich mittels des “Gini-Koeffizienten” nicht nachweisen. Der Gini-Index oder Gini-Koeffizient ist ein statistisches Maß, das zur Darstellung von Ungleichverteilungen verwendet wird. Er kann einen beliebigen Wert zwischen 0 und 1 annehmen. Ein Wert von 0 bedeutet absolute Gleichheit, ein Wert von 1 absolute Ungleichheit. Der Gini-Koeffizient bewegt sich für Deutschland seit 2011 bis heute auf gleichbleibendem Niveau, nämlich um ca. 0,75.

Keine Frage, dass dieser hohe Wert Anlass zur Kritik geben kann. Aber er belegt keinesfalls, dass die Erbschaftsteuer in irgendeiner Form zur Vermögensgleichheit beiträgt. Auch die verschiedenen Reformen in dieser Zeit haben scheinbar keinen Effekt gehabt. Im Hinblick auf die Vermögenskonzentration muss sich der selbsternannte “Investitionsminister” die Frage gefallen lassen, ob er nicht selber zur Vermögensungleichheit beiträgt. So haben die Unternehmen, die wirtschaftlich zu kämpfen haben oder mit dem Rücken zur Wand stehen von der sog. Superabschreibung nichts, dagegen profitieren die ertragsstarken Unternehmen, die auf diesem Wege steuerverschont Vermögen aufbauen können.

Warum beseitigt die Politik nicht einfach die Gestaltungsmöglichkeiten der sehr hohen Vermögen bei Erbschaften und Schenkungen, wenn es doch nur um den Finanzierungsbeitrag dieser gehen sollte? Die Wahrheit ist, dass es weder um die Vermögensverteilung noch um Gerechtigkeit geht, sondern schlicht um mehr Einnahmen.

Bleibt zu hoffen, dass die Regierungskoalition den Ernst der Lage der deutschen Wirtschaft erkennt und 2026 kein verlorenes Jahr wird!

Prof. Dr. iur. Michael
Stahlschmidt
, M.R.F., LL.M., MBA, LL.M., RA/FAStR/FAInsSanR/FAMedR/StB, Dipl.-Betriebswirt/FH lehrt an der FHDW Paderborn Steuerrecht, Rechnungswesen und Controlling und ist Ressortleiter des Ressorts Steuerrecht des Betriebs-Berater und Chefredakteur Der SteuerBerater, Frankfurt am Main/Medebach.

Stahlschmidt, StB 2026, Heft 01-02, Umschlagteil, I